Wie das Portal eRecht24.de berichtet können Mails mit werbenden Elementen in der Signatur als Spam betrachtet werden und sind somit abmahnfähig.

Enthält Ihre Signatur auch werbende Elemente? Dazu zählen nicht nur deutlich ersichtliche Werbung, sondern auch indirekte Werbung in Form von Umfragen, Feedback-Abfragen oder Hinweise auf weitere Dienstleistungen bzw.  Angebote.
Für diese Inhalte benötigen Sie vom Empfänger vorab eine entsprechende Einwilligung.

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#sichere Mails