Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt. Hintertüren? – Fehlanzeige!
OK – aber wer muss archivieren?
Jeder Unternehmer oder Freiberufler, ob kleiner oder großer Betrieb, Mittelstand oder Konzern muss archivieren.
Archivierung von Dokumenten ist eine klare, gesetzliche Vorgabe! Der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt jeder, der zur Buchführung verpflichtet ist, insbesondere Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches.
Und wann muss archiviert werden?
Die Archivierung muss sofort bei Ein- und Ausgang erfolgen (z. B. durch Journalarchivierung)
Denn nur, wenn stets der gesamte Kommunikationsverlauf archiviert wird und der Zugriff manipulationssicher erfolgt, handelt es sich tatsächlich um eine E-Mail-Archivierung
Was sollten Sie in diesem Zusammenhang hinterfragen?
- nutzen Sie Mailserver mit Webinterface – können dadurch Mails vor der Archivierung entfernt oder manipuliert werden?
- Gibt es Regelungen im Umgang mit privaten Mails am Arbeitsplatz bzw. Mails mit privatem Inhalt über den Mailaccount der Firma?
- Wie lange müssen Daten aufbewahrt werden – gibt es Besonderheiten für meine Berufsgruppe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater
- Ist für Ihr Business beweiswerterhalt erforderlich?
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Dieser Artikel dient der unverbindlichen Information und ist keine Rechtsberatung. Alle Angaben sind ohne jede Gewähr. Bitte lassen Sie sich in jedem Fall von einem Juristen beraten