Am 25.05.2018 wird es konkret, ab dann gilt dieEU-Datenschutz-Grundverordnung(EU-DSGVO), international General Data Protection Regulation (GDPR). Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung soll zu einer weitgehenden Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechtes führen. Bisher gab es erhebliche Unterschiede in den einzelnen EU Staaten beim Thema Datenschutz, auch wenn die nationale Gesetzgebung entsprechende Regeln und Gesetze auf Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie festgelegt hatte.
Die Datenschutz-Grundverordnung wirddirektgeltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten sein (siehe:https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/eu-datenschutz-grundverordnung/). Das erklärte Ziel der EU-DSGVO ist, dass EU-Unternehmen bei der Haltung und Verarbeitung personenbezogener Daten die Rechte natürlicher Personen stärker berücksichtigen.

Wie die IDC-Umfrage im Auftrag eines großen Security-Unternehmen aber zeigt, haben viele Unternehmen, trotz dieser bedeutenden Veränderungen, immer noch keine Ahnung, was in einem Jahr auf sie zukommt. DieIDC-Forschungsumfrage* zeigt, dass ein Viertel (25%) der 700 befragten europäischen Unternehmen zugeben, sich der kommenden DSGVO nicht bewusst zu sein. Mehr als die Hälfte (52%) davon ist sich zudem nicht sicher, welche Veränderungen die Datenschutz-Grundverordnung in ihrem Unternehmen bedeuten